Aufgrund der äußerst angespannten
Budgetsituation unserer Schule können die Kosten für die Arbeitsmittel
(Baustoffe und Baumaterialen, Verbrauchsmaterial, Papier, Tonerkartuschen,...)
nicht mehr länger aus öffentlichen Geldern bezahlt werden.
Investitionen werden nach wie vor aus Bundesmitteln bestritten, z.B. Maschinen,
Anlagen des Werkstättenunterrichtes, PCs, Drucker und Plotter.
Auch das Verbrauchsmaterial für diesen Plotter, so wie das Material für A3 und
A4 – CAD-Drucker werden von Arbeitsmittelbeiträgen finanziert. Die
einkassierten Arbeitsmittelbeiträge decken den Aufwand nicht vollständig ab.
Die Beiträge werden auf getrennte Konten der zweckgebundenen Gebarung des
Bundes eingezahlt und zweckgebunden ausschließlich für Arbeitsmittel und
Verbrauchsmaterial des angeführten Zweckes verwendet. Am Jahresende erfolgt die
Kontrolle mit Eltern- und Schülervertretern.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden die Arbeitsmittelbeiträge semesterweise und mittels Überweisung abgewickelt.
Einerseits um Rücksicht auf die CoVid-belasteten Haushalte zu nehmen und andererseits um im Zuge einer drohenden Schulschließung der Problematik der nicht durchführbaren Rückforderungen entgegenzuwirken.
Die Information bezüglich der Überweisung der Beträge erhalten die SchülerInnen zum Schuljahresbeginn.
Bitte achten Sie bei der Überweisung darauf, dass im Feld Verwendungszweck folgende Daten angeführt werden:
- "AMB" *
- die Klasse des/der Schülers/Schülerin
- Semester und Schuljahr
- Familienname und Vorname des/der Schülers/Schülerin
(*AMB = Abkürzung für Arbeitsmittelbeitrag)
Beispiel:
Verwendungszweck: AMB 1AHBT WinterSem. 2021/2022
FAMILIENNAME Vorname des/der Schülers/Schülerin
Die Überweisung ist an folgendes Konto der Schule durchzuführen:
Empfänger: Camillo Sitte Bautechnikum
IBAN: AT61 0100 0000 0523 0868
Betrag: siehe nachstehende Tabelle
Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen (§95(2) SchulG) und Beschlüssen des SGA werden im Schuljahr 2021/2022 folgende pauschalierten Beiträge von allen SchülerInnen eingehoben:
Die Schulleitung ersucht um Verständnis, dass aus verrechnungstechnischen Gründen Pauschalbeträge eingehoben werden, die sich am tatsächlichen Aufwand des vergangenen Schuljahres orientieren.
Es können keine Ausnahmen gemacht werden und es erfolgt auch bei vorzeitigem Austritt keine Refundierung.