Der Elternverein im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Der SGA ist die demokratische Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten. Er ist ein behördliches Organ der Schule, dem im Rahmen seiner gesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereiche (§64 SchUG) sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktionen zukommen.
Wofür ist der SGA zuständig?
Dem SGA obliegen vom Gesetz her die ENTSCHEIDUNG über Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen, soweit sie die von den Schülern zu tragenden Kosten und – im Falle einer Wahlmöglichkeit durch die Schule – die Art der Schulveranstaltung betreffen, die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung, die Durchführung/Terminfestlegung von Elternsprechtagen, die Hausordnung, die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen, die Bewilligung der Organisation zur Teilnahme von Schülern/innen an Veranstaltungen, die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung, die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege, Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen. Die Koordinierung der finanziellen Unterstützungen der Eltern von gemeinschaftsfördernden Veranstaltungen, gemeinschaftlichen Unterrichtsbedarf und von Schulwettbewerben. Besonders wichtig ist die Gestaltung des schulautonomen Lehrplanbereiches, Teilungszahlen, Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Projektwochen/Projekte. Dem SGA obliegen vom Gesetz her die BERATUNG insbesondere über wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung, die Wahl von Unterrichtsmitteln, die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln, Baumaßnahmen im Bereich der Schule, Allfälliges.
Wer vertritt im SGA?
In der ordentlichen Hauptversammlung am 19.9.2023 wurden folgende EV-Mitglieder in den SGA für das Schuljahr 2023/2024 gewählt:
Gugerell Manuela
Mag. Walter Sumetzberger
Czurda Irene
Stellvertreter:
Skowera Nika
Wolfbeisz Andrè
Öztürk Kezban
Die aktuellsten Infos aus den Sitzungen werden im Menüpunkt "Aktuelles" veröffentlicht.